Corona oder Grippe – die Hygienemaßnahmen sind immer die gleichen!

An einer Schule kommen jeden Tag viele Menschen zusammen. Sie können sich gegenseitig leicht anstecken.

Daher ist es sehr wichtig, auf Hygiene zu achten.

Die wichtigsten Punkte:

  • Wer krank ist bleibt zu Hause! Bitte schicken Sie Ihr krankes Kind nicht in die Schule.
  • Händewaschen! Auch einige Zeit vor dem Ausbruch einer Krankheit kann man bereits andere anstecken.
    Das richtige Händewaschen schützt wirksam davor!
  • Hände aus dem Gesicht! Gewöhnen Sie sich und Ihrem Kind an, die Finger aus dem eigenen Gesicht zu lassen. Wenn Sie Augen und Nase nicht berühren, können die Krankheitserreger von den Händen nicht leicht in den Körper gelangen.

Lesen Sie bitte die Informationen hier drunter. Es geht um das Gesetz zum Schutz vor Infektionen.

In Gemeinschafts·einrichtungen wie Kindergärten und Schulen sind viele Menschen auf engem Raum.
Deshalb können sich hier Infektions·krankheiten besonders leicht ausbreiten.
Deshalb gibt es im Infektions·schutzgesetz Regeln, die alle Kinder und Mitarbeiter in Gemeinschafts·einrichtungen vor ansteckenden Krankheiten schützen sollen.
Hier
informieren wir Sie über diese Dinge.

Das Gesetz zum Schutz vor Infektionen sagt, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschafts·einrichtung gehen darf, wenn es bestimmte Infektions·krankheiten hat oder daran erkrankt sein könnte.
Diese Krankheiten bei den Kästchen unten!
Manche Infektionen können auch nach der Erkrankung weitergegeben werden. Auch andere können sich anstecken.
Deshalb dürfen Personen, die bestimmte Bakterien ausscheiden, nur mit Zustimmung des Gesundheits·amtes und unter Beachtung bestimmter Schutz·maßnahmen wieder in die Einrichtung gehen.

Wenn jemand in Ihrer Wohnung erkrankt ist oder wenn Sie vermuten, dass jemand erkrankt ist, muss Ihr Kind zu Hause bleiben.
Sie müssen die genannten Krankheiten nicht selbst erkennen können.
Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes zum Arzt gehen (z. B. bei hohem Fieber, Müdigkeit, Erbrechen, Durchfall und anderen ungewöhnlichen oder besorgnis·erregenden Symptomen). Ihr Kinderarzt oder Ihre Kinderärztin sagt Ihnen, ob Ihr Kind eine Krankheit hat, die es von Gemeinschafts·einrichtungen fernhält.
Manche Krankheiten kann man impfen. Wenn Ihr Kind geimpft ist, muss das Gesundheits·amt kein Besuchs·verbot aussprechen.

Wenn Ihr Kind aus den oben genannten Gründen nicht zur Schule gehen darf, sagen Sie uns bitte sofort Bescheid.
Sagen Sie uns auch, welche Krankheit es hat. Sie müssen uns informieren. Das ist ein Gesetz.
Zusammen mit dem Gesundheits·amt können wir dann dafür sorgen, dass die Krankheit sich nicht weiter ausbreitet.

Achten Sie darauf, dass Ihr Kind sich richtig die Hände wäscht. Händewaschen ist wichtig. Vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch und nach dem Spielen im Freien muss jeder seine Hände waschen.
Auch Impfschutz ist wichtig. Manche Impfungen schützen auch vor Krankheiten, die durch Atemluft übertragen werden. Dazu gehören Masern, Mumps und Windpocken. Mehr Infos zu Impfungen gibt es hier: www.impfen-info.de.
Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder Ihr Gesundheits·amt. Auch wir helfen Ihnen gerne.

Bei diesen Krankheiten darf Ihr Kind nicht kommen und Sie müssen uns sofort Bescheid sagen: (bitte aufklappen)

• ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa)
• ansteckungsfähige Lungentuberkulose
• bakterieller Ruhr (Shigellose)
• Cholera
• Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird
• Diphtherie
• durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
• Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
• infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren)
• Keuchhusten (Pertussis)
• Kinderlähmung (Poliomyelitis)
• Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde)
• Krätze (Skabies)
• Masern
• Meningokokken-Infektionen
• Mumps
• Pest
• Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes
• Typhus oder Paratyphus
• Windpocken (Varizellen)
• virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

Bei diesen Krankheiten darf Ihr Kind nur kommen, wenn das Gesundheitsamt ja gesagt hat. Und Sie müssen uns sofort Bescheid sagen: (bitte aufklappen)

  • Cholera-Bakterien
  • Diphtherie-Bakterien
  • EHEC-Bakterien
  • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien
  • Shigellen·ruhr-Bakterien

Wenn jemand in Ihrer Wohngemeinschaft eine dieser Krankheiten hat, darf Ihr Kind nicht kommen. Und Sie müssen uns sofort Bescheid sagen: (bitte aufklappen)

• ansteckungsfähige Lungentuberkulose
• bakterielle Ruhr (Shigellose)
• Cholera
• Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird
• Diphtherie
• durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)
• Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
• Kinderlähmung (Poliomyelitis)
• Masern
• Meningokokken-Infektionen
• Mumps
• Pest
• Typhus oder Paratyphus
• virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.B. Ebola)

Hygienetipps von der Bundeszentrale - Bitte lesen!

Bitte lesen Sie die Broschüren zum Thema Hygiene genau durch und sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber.

Schützen Sie so sich und Ihr Kind! Und uns alle!