Notbetreuung und langsame Öffnung für bestimmte Schüler

Notbetreuung und langsame Öffnung für bestimmte Schüler

Für Kinder aus Familien in bestimmten Situationen bieten wir weiterhin eine Notbetreuung an. Lesen Sie vorher diese Informationen:

Wir bieten im Moment Notbetreuung in zwei “Schichten”.
Vormittags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und ab Mittag von 12:00 bis 16:00 Uhr.

Dies ist möglich, wenn Sie oder ein Erziehungsberechtigter

  • in der Gesundheitsversorgung oder Pflege tätig sind.
  • in einem sonstigen Bereich der kritischen Infrastruktur tätig sind.

und neuerdings, seit 27. April, wenn

  •  Sie alleinerziehend und erwerbstätig sind.

Erforderlich bleibt aber weiterhin,

    • dass der Erziehungsberechtigte aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist und
    • dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann
    • keine Krankheitssymptome aufweist,
    • nicht in Kontakt zu einer infizierten Person steht oder seit
    • dem Kontakt mit einer infizierten Person 14 Tage vergangen sind und
    • es keine Krankheitssymptome aufweist, und keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegt.

Hier gehts es zur Verkündigungsplattform der Bayerischen Regierung.

Die genauen Infos dazu finden Sie auch hier.

  1. Melden Sie sich bitte per Kontaktformular im Sekretariat!
  2. Füllen Sie (wenn möglich) die Erklärung aus.

Zögern Sie nicht, in Notsituationen mit uns Kontakt aufzunehmen!

Schauen Sie auch auf die Lern-Plattform